Avita-Asperg – Allgemeine Geschäftsbedingungen.

  1. Die o.g. Person meldet sich hiermit zu einer Mitgliedschaft bei Avita an. Das o.g. Startpaket beinhaltet die fachgerechte Einweisung in die Benutzung der Clubeinrichtung, Erstellung des ersten individuellen Trainingsplanes und einen physiotherapeutischen Gesundheits-Check zu Beginn der Mitgliedschaft. Für die Erstellung weiterer Trainingspläne und für weitere Beratungen bitten wir das Mitglied Termine mit den Trainern zu vereinbaren. Für diese Betreuung werden keine weiteren Kosten erhoben.
  2. Minderjährige: Für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungspflichten tritt bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter persönlich ein. Nach Erreichen der Volljährigkeit geht diese Zahlungspflicht auf das Mitglied über. Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Anlage nutzen.
  3. Kündigung: Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Erstlaufzeit kündbar (bei 1- und 3-Monatsverträge) einen Monat zum Ende der Erstlaufzeit). Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um 3 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate zum Quartalsende. Bei 1- und 3- Monatsverträgen beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Das Recht zur außer ordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Rückwirkende Kündigungen, also für vergangene Zeiträume, sowie die Rückerstattung bereits entrichteter Beiträge ist grundsätzlich nicht möglich.
  4. Bei Umzug an einen Ort, der von unserer Anlage mehr als 20 km entfernt ist, kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Ein schriftlicher Nachweis der Meldebehörde ist vorzulegen.
  5. Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen.
  6. Mehrwertsteuerklausel: Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber ändert sich der Mitgliedsbeitrag sofort um die Umsatzsteuererhöhung ohne Ankündigung.
  7. Änderungen der Anschrift, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind dem Club unverzüglich mitzuteilen.
  8. Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von 2 mtl. Beiträgen (bzw. wenn die Lastschrift aus Verschulden des Mitgliedes nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge am nächstmöglichen Kündigungstermin fällig werden. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Bei Zahlungsverzug entfallen dauerhaft jegliche vereinbarte Rabatte.
  9. Das monatliche Entgelt erhöht sich um die fällig gewordenen Bankgebühren, wenn die Lastschriftsvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird. Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes für die gesamte Erstlaufzeit wird das Startpaket zusammen mit der Vorauszahlung zum Vertragsbeginn fällig und bei Ablauf der Erstlaufzeit wird das auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anfallende Nutzungsentgelt, zu Beginn des Verlängerungszeitraumes fällig.
  10. Bei Spindschlüssel- bzw. Transponderverlust erheben wir einen Unkostenbeitrag von 50 €, den wir vom Konto abbuchen.
  11. Die angegebenen personenbezogenen Daten und ggf. Gesundheitsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft EDV-technisch gespeichert und verarbeitet und können gegebenenfalls an einen Anwalt oder ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben werden. Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie unter www.avita-asperg.de/datenschutz/
  12. Keine Haftung wird übernommen für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld.
  13. Verzehr auf Kredit ist möglich, der Club ist jedoch berechtigt den Verzehr 2 Wochen nach Bestellung der ersten Ware per Lastschrift vom umseitig genannten Konto einzuziehen.

Hausordnung

  • die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden
  • aus hygienischen Gründen darf nicht mit freiem Oberkörper oder barfuß trainiert werden
  • alle Kurzhanteln, Hantelscheiben und Kleingeräte sind an ihren Platz zurückzulegen
  • aus hygienischen Gründen bitte Handtücher auf die Liegen bzw. Sitzflächen legen. Ohne Handtuch ist kein Training/Saunieren möglich. Es stehen Handtücher kostengünstig zum Verkauf zur Verfügung.
  • Die Saunaöffnungszeiten gleichen nicht den Studioöffnungszeiten. Bitte die aushängenden separaten Saunazeiten beachten. Bei Benutzung der Sauna und des Saunabereiches sind große Badetücher (Handtücher) als Sitz- und Liegeunterlage zu verwenden
  • Haare färben ist grundsätzlich untersagt
  • Das Rasieren und Enthaaren ist grundsätzlich untersagt
  • Die aushängende Saunaordnung ist zu beachten
  • bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden

Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach §306 Abs.2 BGB vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.